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Allgemeine Lieferbedingungen

1. Geltungsbereich: Der Kinderwagengriff wird nur in die Schweiz versandt.

2. Preis: Der Preis eines Kinderwagengriffes ist fix. Es kann nicht gehandelt werden und über die Festlegung des Preises wird keine Korrespondenz geführt.

3. Zahlungsbedingungn: Die Lieferung erfolgt nur nach Vorauszahlung. Zahlung persönlich in bar oder auf das Postfinance-Konto, dessen Nummer Ihnen bei der Bestellung angegeben wird. Keine Lieferung auf Rechnung oder auf Kreditkarten.

4. Bestellungsbedinungen: Es können nicht mehrere Kinderwagengriffe bestellt werden. Eine Bestellung wird erst nach erfolgter Vorauszahlung gerechnet.

5. Lieferungsbedinungen: Es wird kein Liefertermin angegeben. Da der Kinderwagengriff in unplanbarer Freizeit hergestellt wird, kann jeweils für eine Bestellung kein Liefertermin angegeben werden. Wartezeiten sind nicht auszuschliessen.
Wurde der Kinderwagengriff nicht innert sechs Monaten nach der Vorauszahlung geliefert, so kann eine zinslose Erstattung der Vorauszahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von drei Franken verlangt werden.

6. Ausschluss einer Liefergarantie: Es wird nicht garantiert, dass für Ihren Kinderwagen ein Kinderwagengriff hergestellt oder geliefert werden kann. Wir behalten uns eine Ablehung Ihrer Bestellung vor, ohne dafür einen speziellen Grund anzugeben. Vor allem wird bei weitem nicht für alle existierenden Modelle ein Kinderwagengriff hergestellt.

7. Erfüllungsort und Gefahrtragung: Erfüllungsort ist die bei der Bestellung angebenen Adresse. Die Gefahr geht mit der Lieferung der Ware auf den Kunden über.

8. Ablehung jeder Haftung: Jede Haftung für Schäden oder Folgeschäden wird abgelehnt. Jede Käuferin und jeder Käufer ist für eine einwandfreie und zuverlässige Montage am Kinderwagen selber verantwortlich. Auf eine Beschreibung von sachgemässer Montage wird hier verzichtet, da jede Haftung in Bezug auf den Kinderwagengriff abgelehnt wird.

9. Abtretung der Entsorgungspflicht: Die Käuferin bzw. der Käufer verpflichten sich beim Kauf eines Kinderwagengriffs für eine umweltgerechte Entsorgung der beiden Teile auf eigene Kosten, wenn diese nicht mehr gebraucht werden können. Im Kaufpreis ist keine Entsorgungsgebühr enthalten.

10. Gerichtsstand, anwendbares Recht: Gerichtsstand ist Zürich.
Im Weiteren gelten die Artikel des schweizerischen Obligationenrechts. Anwendbar ist schweizerisches Recht, exklusive das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge bezüglich dem internationalen Warenkauf, welches ausdrücklich wegbedungen wird.

 

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