Allgemeine Lieferbedingungen
1. Geltungsbereich: Der Kinderwagengriff wird nur in die Schweiz versandt.
2. Preis: Der Preis eines Kinderwagengriffes ist fix. Es kann nicht gehandelt werden
und über die Festlegung des Preises wird keine Korrespondenz geführt.
3. Zahlungsbedingungn: Die Lieferung erfolgt nur nach Vorauszahlung. Zahlung
persönlich in bar oder auf das Postfinance-Konto, dessen Nummer Ihnen bei der Bestellung
angegeben wird. Keine Lieferung auf Rechnung oder auf Kreditkarten.
4. Bestellungsbedinungen: Es können nicht mehrere Kinderwagengriffe bestellt werden.
Eine Bestellung wird erst nach erfolgter Vorauszahlung gerechnet.
5. Lieferungsbedinungen: Es wird kein Liefertermin angegeben. Da der Kinderwagengriff
in unplanbarer Freizeit hergestellt wird, kann jeweils für eine Bestellung kein Liefertermin
angegeben werden. Wartezeiten sind nicht auszuschliessen.
Wurde der Kinderwagengriff nicht innert sechs Monaten nach der Vorauszahlung geliefert, so
kann eine zinslose Erstattung der Vorauszahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr
von drei Franken verlangt werden.
6. Ausschluss einer Liefergarantie: Es wird nicht garantiert, dass für Ihren
Kinderwagen ein Kinderwagengriff hergestellt oder geliefert werden kann. Wir behalten uns
eine Ablehung Ihrer Bestellung vor, ohne dafür einen speziellen Grund anzugeben. Vor
allem wird bei weitem nicht für alle existierenden Modelle ein Kinderwagengriff
hergestellt.
7. Erfüllungsort und Gefahrtragung: Erfüllungsort ist die bei der Bestellung
angebenen Adresse. Die Gefahr geht mit der Lieferung der Ware auf den Kunden über.
8. Ablehung jeder Haftung: Jede Haftung für Schäden oder Folgeschäden
wird abgelehnt. Jede Käuferin und jeder Käufer ist für eine einwandfreie und
zuverlässige Montage am Kinderwagen selber verantwortlich. Auf eine Beschreibung von
sachgemässer Montage wird hier verzichtet, da jede Haftung in Bezug auf den
Kinderwagengriff abgelehnt wird.
9. Abtretung der Entsorgungspflicht: Die Käuferin bzw. der Käufer verpflichten
sich beim Kauf eines Kinderwagengriffs für eine umweltgerechte Entsorgung der beiden
Teile auf eigene Kosten, wenn diese nicht mehr gebraucht werden können. Im Kaufpreis ist
keine Entsorgungsgebühr enthalten.
10. Gerichtsstand, anwendbares Recht: Gerichtsstand ist Zürich.
Im Weiteren gelten die Artikel des
schweizerischen Obligationenrechts. Anwendbar ist schweizerisches
Recht, exklusive das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge
bezüglich dem internationalen Warenkauf, welches ausdrücklich wegbedungen
wird.